Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

An dieser Stelle noch das "leidige Kleingedruckte" ...

Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle einer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie als Kunde mit der Ferienhausvermittlung Maremonti bezüglich des Ferienhauses/ der Ferienwohnung abschließen.

Bitte lesen dazu auch die allgemeinen Informationen unter Allgemeine Informationen

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) – Vermittler/ Vermieter/ Mieter

1. Vertragsverhältnis
Maremonti bietet auf den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Vermittlungsverträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. Maremonti hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Der Mietvertrag wird direkt zwischen dem Mieter und dem Vermieter in der Regel bei Ankunft vor Ort abgeschlossen.

2. Buchung
Die Buchung erfolgt online oder schriftlich mit dem Buchungsformular der Ferienhausvermittlung Maremonti. Mit der Buchung bieten Sie den verbindlichen Abschluss eines Mietvertrages an. Nur mit einer schriftlichen Bestätigung seitens Maremonti und nach Eingang des Vermittlungsentgeltes (ca. 20% des Reisepreises) kann der Mietvertrag mit dem Vermieter vor Ort abgeschlossen werden.

3. Zahlungen
Mit Vertragsabschluss / Buchung wird gegen Aushändigung der Buchungsbestätigung das Vermittlungsentgelt per Banküberweisung an die Ferienhausvermittlung fällig.

Die Mietzahlung ist direkt an die Vermieter oder deren Beauftragte entweder per Banküberweisung auf das Konto des Vermieters vorab, spätestens jedoch bei Ankunft zu zahlen. Die Zahlungsmodalitäten sind in den Buchungsunterlagen aufgeführt.

Sollte die Mietzahlung nicht am Anreisetag per Banküberweisung oder bar vor Ort erfolgt sein, hat der Vermieter ein Rücktrittsrecht und kann Ihnen den Zugang zur Ferienunterkunft verweigern.

Der vereinbarte Preis versteht sich als Bruttopreis (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

4. Belegung
Die Ferienunterkunft darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenanzahl bewohnt und benutzt werden. Die angegebene Personenanzahl schließt auch Kinder, Kleinkinder und Babys ein. Sind die Preise für die Ferienunterkunft nach Personen gestaffelt, so sind auch hier alle Personen anzugeben. Die maximale Belegung ist in der Hausbeschreibung angegeben. Der Vermieter ist berechtigt, Personen die zusätzlich mitgebracht werden, zurückzuweisen. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

5. Kaution
Ist eine Kaution fällig, ist dies in den Buchungsunterlagen und/oder der Hausbeschreibung angegeben. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich inzwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. Maremonti treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.

6. Verbrauchskosten
Die Verbrauchskosten für Strom, Gas, Wasser und Heizkosten werden abgerechnet wie Hausbeschreibung angegeben. Der Datenverbrauch bei der Nutzung des Internet-Service kann limitiert sein.

7. Endreinigung
Die Endreinigung ist wie in der Hausbeschreibung angegeben abzurechnen. Der Kunde ist in jedem Fall dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst die Küche in Ordnung zu bringen, Fußböden zu fegen bzw. Staub zu saugen sowie das ordentliche Hinterlassen der Sanitäreinrichtungen. Restliche Lebensmittel bitten wir zu mitzunehmen. Der Grill muss von Rückständen gereinigt werden. Aller Müll einschließlich Glas, Papier etc. muss entsorgt werden. Wird das Feriendomizil nicht ordnungsgemäß übergeben, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten zu berechnen.

8. Bettwäsche
Die Betten sind bei Ankunft bezogen. Ein Wäschewechsel ist auf Anfrage gegen Gebühr möglich.

9. Haustiere
Haustiere dürfen mitgebracht werden, wo es in den Hausbeschreibungen vorgesehen ist, müssen jedoch bei Buchung angemeldet werden und von Maremonti schriftlich bestätigt sein. Betten und Polstermöbel sind ausschließlich zweibeinigen Gästen vorbehalten. Alle „Hinterlassenschaften“ von Hunden sind auch in den Außenbereichen immer zu entfernen. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, eine Pauschale von 200 € zu berechnen.

10. Sorgfaltspflicht/Schäden
Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zur vertragsgemäßen Vereinbarung ausschließlich für Ferienzwecke zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstandenen Schaden sofort anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen. Bei schuldhafter Verursachung von Schäden an der Ferienunterkunft oder am Grundstück verlangt der Vermieter Schadensersatz. Die Mieter sind gehalten, eventuell verursachte Schäden unverzüglich anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen.

11. Einrichtungen und Aufsichtspflichten
Maremonti weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Einrichtungen wie z. B. Pool, Küche, Hauseinrichtung, Spielgeräte etc. auf eigene Gefahr und Risiko benutzt werden. Terrassen,Treppen und Pools sind nicht immer mit Geländern abgesichert. Kinder müssen auf die Gefahren im und um das Haus herum von den Erziehungsberechtigten hingewiesen und überwacht werden.

12. Ein- und Auszug
Die Ferienunterkunft steht Ihnen am ersten Buchungstag ab 16:00 zur Anreise zur Verfügung. Eine frühere Anreise ist in der Regel nicht möglich. Die Schlüsselübergabe sollte zwischen 16.00 und 19.00 Uhr erfolgen. Anreisen nach 19.00 Uhr werden mit 10.-€ pro angefangener Stunde berechnet. Eine Anreise nach 23.00 Uhr ist nicht möglich, sondern muss dann am Folgetag nach telefonischer Absprache erfolgen. Bitte planen Sie Ihre Anreise entsprechend.
Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen. Bitte vereinbaren Sie bei Ankunft den voraussichtlichen Abfahrtstermin um die Wohnungsübergabe zu organisieren direkt mit Ihrem Vermieter.
Verlassen Sie bitte die Wohnung bis 10 Uhr am Abreisetag besenrein, entsorgen Sie Ihren Haus-, Glas-, Papier- und Plastikmüll vollständig und reinigen Sie den Grill von Kohleresten. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt eine Aufwandsentschädigung von zu erheben.

13. Rücktritt und Kündigung durch den Mieter
Sie können jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der schriftliche Rücktritt wird empfohlen. Treten Sie vom Mietvertrag zurück oder treten Sie die Mietzeit nicht an, kann der Vermieter Schadensersatz für die Ihm entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei Stornierung des Urlaubs egal in welchem Zeitrahmen ist immer eine Bearbeitungsgebühr bzw. ein Ersatzanspruch fällig. Der Ersatzanspruch wird nachstehend berechnet.

Bei Stornierung innerhalb von 2 Tagen nach Eingang des Buchungsformulars und Ausstellung der Reservierung ohne Eingang der Anzahlung 30.-€.

Bei Stornierung bis 90 Tage vor Urlaubsantritt wird eine Serviceentgelt in Höhe von 25% der Mietkosten fällig.

Bei Stornierungen vom 89 Tag bis zum 50. Tag vor Urlaubsantritt 35% des gebuchten Mietpreises

Bei Stornierungen vom 49 Tag bis zum 30. Tag vor Urlaubsantritt 60% des gebuchten Mietpreises

Bei Stornierung später als 29 Tage vor Urlaubsantritt stellen wir die gebuchten Mietpreise zu 100% in Rechnung.

Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise, gleich aus welchen Gründen stellen wir die gebuchte Leistung 100% in Rechnung.

Zu ihrer eigenen Absicherung empfiehlt der Vermieter den Abschluss einer Reiserrücktrittskostenversicherung und/oder einer Reiseabruchsversicherung, z.B. direkt auf der Homepage von Maremonti mit Travelsecure hier: Reiserücktrittsversicherung

Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt gegenüber dem Vermieter oder Maremonti nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist, als die geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt bei Umbuchung, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

Im Falle eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgaben des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt.

14. Mängelanzeige/Kündigung
Mängel der Vermittlungsleistung von Maremonti sind vom Mieter dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit Maremonti in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.

Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber dem Vermieter selbst (bzw. über die Kontaktperson vor Ort) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung in angemessener Frist oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen. Eine Anzeige nach Rückkehr direkt bei der Agentur in Deutschland ist somit unwirksam.

Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem, der Ferienhausvermittlung Maremonti erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Maremonti zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Maremonti verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, durch Maremonti erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

15. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Ohne Einhaltung einer Frist bei höherer Gewalt und bei zwingenden Gründen, die eine ordentliche Vertragserfüllung nicht gewährleisten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen ohne Abzüge zurücküberwiesen. Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Ohne Einhaltung einer Frist, mit dem Anspruch seitens des Vermieters auf Schadensersatz, wenn sich der Mieter vertragswidrig verhält.

16. Haftung
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der im Mietvertrag vereinbarten Leistungen. Eine eventuelle Haftung/Erstattung umfasst nur direkten ökonomischen Schaden. Für indirekte ökonomische Schäden (Folgeschäden) oder Schäden nicht-ökonomischer Art (ideeller Schaden) kann weder Maremonti noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Die vertragliche Haftung von Maremonti als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Maremonti weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

17. Haftungsausschluss
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder der Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Klimaanlage, Lift, Swimmingpool, usw. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. in Fällen "höherer Gewalt" wie Naturereignisse, Umweltkatastrophen, Krieg, Krisen, Streiks, Epidemien etc. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl, und bei eingebrachten Sachen des Gastes. Dies gilt vor allem auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. Es obliegt dem Kunden in seinem eigenen Interesse hierfür eventuelle Versicherungen abzuschließen. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienobjekt und/oder am Inventar des Ferienobjektes schuldhaft verursacht hat/haben. Sämtliche Schäden sind uns oder dem Objektbesitzer unverzüglich anzuzeigen. Maremonti haftet nicht für einen Schaden der weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, noch für einen Schaden der allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen ist. Der Vermieter hat das Recht ein gleichwertiges Objekt anzubieten. Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Der Vertrag kann fristlos vom Vermieter gekündigt werden, wenn der Reisende sich vertragswidrig verhält. Der Mietpreis verfällt in diesem Fall.

18. Gerichtsstand und Rechtswahl
Auf das gesamte Rechts-und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Maremonti findet deutsches Recht Anwendung.

Bei Klagen des Kunden gegen Maremonti ist der Gerichtsstand der Sitz der Ferienhausvermittlung Maremonti.

Ebenso wird vereinbart, dass der Sitz der Ferienhausvermittlung Maremonti der Gerichtsstand bei Klagen von Maremonti gegen den Kunden ist.

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